An den allgemein bildenden Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler.
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG .Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
### wurde zum Schulelternratsvorsitzenden gewählt.
Der Schulelternrat (SER) ist die Stimme aller Eltern an unserer Schule. Er sorgt dafür, dass die Anliegen und Ideen der Eltern gehört werden und bringt diese in die Arbeit der Schule ein.
Ansprechpartner für Eltern – Wenn Eltern Fragen, Wünsche oder Sorgen haben, können sie sich an den SER wenden.
Mitreden und Mitgestalten – Der SER ist in wichtigen schulischen Gremien vertreten (z. B. Schulvorstand, Gesamtkonferenz) und gestaltet so das Schulleben aktiv mit.
Brücke zwischen Elternhaus und Schule – Er fördert die gute Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Schulleitung.
Unterstützung bei Projekten – Ob Schulfest, Projektwoche oder besondere Aktionen – der SER hilft dabei, das Schulleben bunt und lebendig zu machen.
Vertretung nach außen – Der SER entsendet Vertreter*innen in stadt- oder kreisweite Elternvertretungen, um die Interessen unserer Schule auch dort einzubringen.
So tragen wir gemeinsam dazu bei, dass unsere Kinder sich an der Schule wohlfühlen und bestmöglich lernen können.
Folgende Schüler wurden in die Schülervertretung gewählt: