Ein Führerschein ist ein amtliches Dokument, das die Fahrerlaubnis für verschiedene Fahrzeugklassen bescheinigt und wichtige persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Lichtbild und Ablaufdatum enthält.
Für den Erwerb muss man sich bei einer Fahrschule anmelden und Unterlagen wie ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung und einen Erste-Hilfe-Nachweis einreichen. 
Ein Umtausch in den neuen EU-Führerschein ist für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente bis 2033 schrittweise verpflichtend. Für den Umtausch benötigt man einen Ausweis, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung und einen Erste-Hilfe-Kursnachweis.
Die Fahrschule stellt in der Regel den Antrag beim Straßenverkehrsamt. 
Der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist 15 Jahre lang gültig und dient hauptsächlich der Aktualisierung von Bild und Namen, die Fahrberechtigung bleibt bestehen. 
Ein Führerschein ohne Ablaufdatum ist nicht unbefristet gültig. 
Er muss bis spätestens 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Kartenführerschein mit Ablaufdatum umgetauscht werden. 
Der Umtausch des alten Scheckkartenführerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, erfolgt gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.
Text  von Sarah mit Hilfe von KI.