Brüssel. Am 2. August 2025 tritt die nächste Stufe des EU-Gesetzes zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) in Kraft. Insbesondere Anbieter sogenannter General-Purpose-AI-Modelle – also großer, vielseitig einsetzbarer KI-Systeme – sind künftig verpflichtet, detaillierte Informationen offenzulegen. Dazu gehören technische Details wie Modellarchitektur, Trainingsdaten, Parameteranzahl und Anwendungsbereiche.
Die EU verfolgt mit dem Gesetz das Ziel, einen sicheren und menschenzentrierten Umgang mit KI zu gewährleisten. Je nach Risikoklasse eines KI-Systems – von minimalem bis zu inakzeptablem Risiko – gelten abgestufte Anforderungen an Dokumentation, Transparenz und Kontrolle.
Betreiber solcher Systeme müssen nachweisen, dass ihre Modelle nicht diskriminierend wirken, dass Datenquellen fair gewählt wurden und dass KI-gestützte Entscheidungen nachvollziehbar sind. Zudem wird eine neue europäische Aufsichtsbehörde mit der Überprüfung der Einhaltung beauftragt.
Einordnung: Für europäische Unternehmen bedeutet das Gesetz einen erheblichen Mehraufwand, bietet aber auch Chancen. Es schafft klare Spielregeln und kann das Vertrauen von Nutzern und Investoren stärken. International stößt der europäische Ansatz auf geteiltes Echo: Während Datenschutzorganisationen ihn begrüßen, sehen US-Techkonzerne wachsende Bürokratie und Innovationshemmnisse.
Text von Sebastian mit Hilfe von ChatGPT.